Taxifahrten

Neben den klassischen Taxifahrten bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Mobilitätslösungen – flexibel, zuverlässig und genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Ob Alltag, Arzttermin oder Ausflug – mit uns kommen Sie sicher und zuverlässig an:

Unsere Leistungen

Krankenfahrten

Wer darf mit Taxi fahren?

Fahrten zur ambulanten Behandlung können für diejenigen Versicherten vorab verordnet und durch die Krankenkasse genehmigt werden, die eine Beförderung durch ein Taxi benötigen.

Genehmigungsfrei:

Versicherte mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen:

  • „aG“ – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • „Bl“ – blind
  • „H“ – hilflos
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 nach individueller Feststellung
  • Krankentransporte zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus (§ 115a SGB V)
  • ambulanten Operation (§ 115b SGB V)
Genehmigungspflicht:
  • Fahrt zur ambulanten Dialyse
  • Fahrt zur onkologischen Strahlentherapie/Chemotherapie

Ansprechpartner

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